Noch steht der Winter bevor. Doch trotz immer milderer Witterung bleibt das Räumen und Streuen bei Schnee und Eis eine Pflichtaufgabe für die Stadt und ihre Bürger*innen. Bei Wintereinbrüchen rücken die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm nach einem vorgegebenen Stufenplan aus. Auf Flächen entlang von Privatgrundstücken sind hingegen Eigentümer*innen und Mieter*innen gefordert: Sie haben als Anlieger die Pflicht zum Räumen bei Eis und Schnee.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen