Auf dem Friedhof Unter den Linden ist gem. §8 der Friedhofsordnung (FriedhO) die Ruhezeit von Reihengräbern abgelaufen.
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen
Auf dem Friedhof Unter den Linden ist gem. §8 der Friedhofsordnung (FriedhO) die Ruhezeit von Reihengräbern abgelaufen.
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen