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Anliegerverpflichtung beim Winterdienst – kein Salz verwenden

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) erinnern an die bestehende Anliegerverpflichtung im Winterdienst. Grundstückseigentümer*innen sowie Mieter*innen sind nach der städtischen Satzung verpflichtet, die Gehwege entlang ihrer Grundstücke bei Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte zu streuen. Denn der nächste Wintereinbruch kommt sicher.
Die Räum- und…

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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