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Anpassung der Corona-Verordnung zum 28. Oktober

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte. Die neuen Regelungen gelten ab 28. Oktober 2021.

Quelle: Meldungen Baden-Württemberg
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