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Besuch von Kultureinrichtungen

Liebe Kulturbesucherinnen und -besucher, bitte beachten Sie die neuen Corona-Regelungen in Baden-Württemberg zum Besuch von Kultureinrichtungen und Veranstaltungen. In der aktuellen Arlamstufe II gilt die 2G-Plus-Regel: Zutritt für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem 24h Antigen-Test oder 48h PCR-Test. Hiervon ausgenommen sind geboosterte Personen (3. Impfung) und Personen, bei welchen die 2. Impfung oder Genesung weniger als 6 Monate zurückliegen. Weitere Ausnahmen bzw. Sonderregelungen gelten für Kinder und Jugendliche, welche Sie hier nachlesen können: Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Zügiges Abholen von vorbestellten Medien in der Stadtbibliothek oder im Archiv sind möglich. Impfnachweise sind nur noch in digitaler Form vorzulegen. Bekannte Regelungen, wie Maskenpflicht, Abstandhalten und Kontakterfassung gelten weiterhin.

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der jeweiligen Kultureinrichtungen:
museumulm.de
stadthaus.ulm.de
stadtbibliothek.ulm.de
musikschule.ulm.de
stadtarchiv.ulm.de

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
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