Gewässerschutz am Feldrand
Zwischen Gewässern und Ackerland muss ein Schutzstreifen von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Darauf weist das Amt für Wasser und Bodenschutz die Landwirte im Bodenseekreis hin. Der Grünstreifen schützt Seen, Flüsse, Bäche und Gräben vor Schadstoffen wie Pestiziden und Düngemitteln und ist außerdem ein wertvoller… Weiterlesen »Gewässerschutz am Feldrand