Zum Inhalt springen
Startseite » Neuigkeiten rund um Metzingen » Corona-Regeln: Verbot von Gruppen, Alkohol und Böllern an über 50 Plätzen im Bodenseekreis

Corona-Regeln: Verbot von Gruppen, Alkohol und Böllern an über 50 Plätzen im Bodenseekreis

Im Bodenseekreis gilt auf bestimmten öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen ab Mittwoch, 22. Dezember 2021 ein Alkohol- und Feuerwerksverbot. Zusätzlich gilt in diesen Bereichen an Silvester (31. Dezember 2021, 15:00 Uhr bis 1. Januar 2022, 9:00 Uhr) ein Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen. Das hat das Landratsamt Bodenseekreis per Allgemeinverfügung festgelegt und am 21. Dezember amtlich bekanntgemacht. Die Orte und Bereiche, an denen diese Verbote gelten, hat die Kreisbehörde in Abstimmung mit den jeweiligen Städten und Gemeinden festgelegt. Betroffen sind insgesamt 51 Verkehrs- und Begegnungsflächen in zwölf Gemeinden des Bodenseekreises. Mit dieser Allgemeinverfügung gemäß Paragraph 17b Abs. 1 bis 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg soll die erhöhte Übertragungsgefahr des Corona-Virus minimiert werden, die typischerweise beim gemeinsamen Feiern, Trinken und Böllern am Jahresende zu erwarten ist. Die Regelungen treten spätestens am 9. Januar 2022 außer Kraft oder wenn zuvor in Baden-Württemberg die Alarmstufe II aufgehoben werden sollte.

Verkehrs- und Begegnungsflächen in den Städten und Gemeinden des Bodenseekreises für das Verbot des Konsums und Ausschanks von Alkohol, des Abbrennens von Pyrotechnik sowie des zeitlich begrenzten Verweilverbots nach § 17b CoronaVO:

Bermatingen
•    Bahnhof Bermatingen, Grundschule und öffentlicher Spielplatz Bermatingen: Gesamter Bereich zwischen Bahnlinie, Ahausener Str. und Schulstraße, im Norden begrenzt durch die Bahnhofstraße
•    Außengelände der Begegnungsstätte Mesnerhaus, Schulstr. 16, Flst.-Nr. 56
•    Skaterplatz Bermatingen Flst.-Nrn. 712/25, 716/67, 712/4 und 715
 
Eriskirch:
•    Öffentlicher Platz und Freifläche „Neue Mitte Eriskirch“ zwischen der Greuther Straße, Kreisverkehrsplatz und Lindauer Straße, im Osten begrenzt durch die bestehende Bebauung
•    Skater-Anlage und Bolzplatz an der Lindauer Straße hinter der Sporthalle, Flst.-Nr. 1677
•    Schulgelände der Irisschule, Mariabrunnstraße 14, 88097 Eriskirch, Flst.-Nr. 1694
•    Grillhütte mit Freigelände am Aspenweg, Flst.-Nr. 1622/1  
•    Freier Seezugang mit Strand-Grillplatz und Aussichtsplattform auf der Nordseite des Strandbades Eriskirch, auf Flst.-Nr. 737/1

Friedrichshafen:
•    Haldenbergkapelle, Flst.-Nr. 590 der Gemarkung Ailingen; ausgenommen ist der Höhlerhof im Umkreis von 100 m um das Hauptgebäude
•    Freizeitgelände Weilermühle, Flst.-Nr. 1374/1
•    Riedlepark, Flst.-Nr. 719/1: Begrenzt im Norden durch Straße „Am Sportpark“, begrenzt im Süden durch Margaretenstraße, begrenzt im Westen durch Colsmanstraße, begrenzt im Osten durch Siedlung „Am Riedlewald“
•    Fildenplatz bis Freizeitgelände Alter Campingplatz/MTU Werk 2 Flst.-Nrn. 14/7, 148, 148/3, 148/4, 162/2, 164, 164/1, 164/2   
•    Uferbereich und Innenstadt: Begrenzt im Norden durch Lindauer Straße, Eckenerstraße, Friedrichstraße, begrenzt im Süden durch den Bodensee, begrenzt im Westen durch die Olgastraße/Werastraße, begrenzt im Osten durch die Lindauer Straße/Zweite Aussichtsplattform im Eriskircher Ried
(Ausgenommen sind „konzessionierte Flächen“ ansässiger Gastronomiebetriebe.)

Hagnau:
•    Wilhelmshöhe, Flst.-Nrn. 1203/1, 1186
•    Badestelle an der Strandbadstraße, Flst.-Nr. 899
•    Uferpark zwischen Seestraße und Strandweg inklusive Torkelgelände und Konzertplatz, Flst.-Nrn. 1215, 854/2, 123
•    Ufer- und Landbereich entlang der Meersburger Straße bis zum Westhafen inklusive des Bereichs der Schiffslandestelle, Flst.-Nrn. 29, 38, 1208, 41, 1204 ab dem Bereich Flst.-Nr. 1204/1

Langenargen:
•    Untere Seestraße, DLRG-Strand/Seewiesen im Sand Flst.-Nrn.: 403, 386, 385, 377
•    Marktplatz, Uferanlagen, Bouleplatz und Schlosspark Flst.-Nr.: 202
•    Obere Seestraße, Uferanlagen Flst.-Nr.: 58
•    Malerecke Flst.-Nrn.: 1/2, 1734

Markdorf (nur Alkohol- und Feuerwerksverbot):
•    Grillhütte Schweppenen nordöstlich von Markdorf an der K 7750, Flst.-Nr. 1107/0
•    Wasserhochbehälter nördlich von Möggenweiler, Flst.-Nr. 1034/2
•    Bahnhofsgelände, Flst.-Nr. 3537/20, und Bahnsteig, Flst.-Nr. 3537 (Teilfläche)
•    Fläche zwischen Bahnhofsgebäude, Parkplatz neben dem Bahnhof und Eisenbahnstraße, begrenzt durch Eisenbahnstraße, Parkplatz neben dem Bahnhof, Bahnsteig, Bahnhofsgebäude und Kiosk neben dem Bahnhof (inklusive Gehweg vor und auf beiden Seiten des Kiosks), Flst.-Nrn. 3537/24 (Teilfläche), 3537/33 (Teilfläche), 3537 (Teilfläche)
•    Stadtpark am Weiher, Flst.-Nrn. 483, 482, 672
•    Pestalozzischule, Flst.-Nr. 672/3
•    Jakob-Gretser-Schule, Flst.-Nr. 760/1
•    Trendsportanlage in der Enzisheimer Straße (westlich vom Bildungszentrum), Flst.-Nr. 3131

Meckenbeuren:
•    Oskar-von-Miller-Platz Flst.-Nr. 180/4
•    Bahnhofsplatz Flst.-Nrn. 192, 95/7-9, 95/13, 95/21

Meersburg:
•    Stadtgarten, Uferpromenade, Flst.-Nrn. 226, 226/4
•    Bundesbahnhafen einschließlich Mole, Unterstadtstraße, Flst.-Nrn. 84/3, 224
•    Dr.-Moll-Platz, Stettener Straße, Flst.-Nrn. 50, 50/1
•    Schlossplatz, Schlossplatz, Flst.-Nrn. 174, 179

Neukirch:
•    Schulhof, Schulstraße 6, Flst.-Nr. 27 (vorderer und hinterer Schulhof)
•    Platz und Mehrzweckhalle mit Freiflächen und Tiefgarage, Schulstraße 17, Flst.-Nr. 47/3
•    Marktplatz zwischen Rathaus und Teba Gebäude, Kirchstraße 7, Flst.-Nrn. 36, 36/2, 29/1

Stetten:
•    Bereich Dorfplatz, Flst.-Nrn. 43, 44: Abgrenzung nordöstlich Kirchstraße, südwestlich Schulstraße, nordwestlich Friedhof, südöstlich Schulstraße 20
•    Bereich Grillplatz, Flst.-Nrn. 190/2 (Teilbereich), 191 (Teilbereich): Abgrenzung Haslacherweg im Süden, Flurstück 190 im Westen, Teilbereich Flurstück 191 (Beachvolleyballplatz und Bolzplatz) angrenzend an Privatweg, nördlich angrenzend an Flurstück Gartencenter Schupp
•    Bodenseeufer / Naturstrand: Abgrenzung nordöstlich Seestraße, nordwestlich Gemarkungsgrenze Stadt Meersburg, südöstlich Gemarkungsgrenze Gemeinde Hagnau, sowie durch den Bodensee

Tettnang:
•    Schlosspark – Neues Schloss Tettnang – Montfortplatz 1, Flst.-Nrn. 18, 22
•    Kernstadtbereich mit Bärenplatz, Karlstraße, Montfortstraße, Schulstraße, Schlossstraße, Grabenstraße, Storchenstraße

Überlingen:
•    Seepromenade aus Richtung Westen ab Gondelehafen über Landungsplatz bis Mantelhafen.
•    Grünanlage Mantelkopf (zwischen Mantelhafen und Seestraße)
•    Zentraler Omnibusbahnhof und Bahnhof Mitte (Bereich zwischen Wiestorstraße und Schlachthausstraße)
•    Schulgelände Wiestorschule
•    Schulcampus Überlingen (Gymnasium, Realschule, berufliche Schulen) zwischen St.-Johann-Straße, Rauensteinstraße, Obertorstraße, Untere St.-Leonhard-Str., Johann-Kraus-Straße.
•    Stadtgarten zwischen Bahnhofstraße, Breitlestraße und Kneippweg
•    Bereich „Zum Gallerturm“ (Aussichtsfläche beim Gallerturm) einschließlich Bereich „Uhlandhöhe“
•    Uferpark ab dem Bahnhof Therme bis nach der Silvester-Kapelle

Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung des Landratsamts unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/

 

 

Quelle: Bodenseekreis: Aktuelle Meldungen
Read More

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.