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Landratsamt Reutlingen erlässt Allgemeinverfügung zum „Heiligen Morgen“ in Reutlingen und Pfullingen

Aufgrund der unverändert angespannten pandemischen Lage im Landkreis Reutlingen hat das Landratsamt auf der Grundlage einer Gefahreneinschätzung der Stadt Reutlingen, der Stadt Pfullingen und der Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 24. Dezember 2021 von 8 Uhr bis 16 Uhr in einem definierten Bereich der Reutlinger Altstadt sowie auf dem Pfullinger Marktplatz, auf dem Passyplatz und in der Kirchstraße den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke zum unmittelbaren Konsum untersagt.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen
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