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Parkplatz „Hinterer Hafen“ ab 13. Juli gesperrt

Den Inhaberinnen und Inhabern von Bewohner-Parkausweisen des Gebietes „Hinterer Hafen“ empfiehlt das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, während dieser Zeit ersatzweise im Wohngebiet „Oststadt“ zu parken und den Ausweis gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Eine Ergänzung des Parkausweises ist nicht notwendig. 

Während des Seehasenfestes dürfen auch Anwohnerinnen und Anwohner die abgesperrten Bereiche nicht befahren. Zudem sind die Sperrzeiten bei der Belieferung der Vereinsgaststätten des Rudervereins und des SMCF zu beachten. Auch den Mitgliedern der beiden Vereine ist die Durchfahrt durch das Festgelände im Bereich „Hinterer Hafen“ nicht gestattet. Sie müssen auf andere öffentliche Parkflächen ausweichen.

Für die Zeit der Sperrung des Parkplatzes „Hinterer Hafen“ stehen auf dem Romanshorner Platz im Bereich der Fährenzufahrt fünf Behindertenparkplätze zur Verfügung.

Alle Informationen rund um das Seehasenfest sind online unter www.seehasenfest.de.

Quelle: Urlaub in Friedrichshafen

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