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Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter – das ändert sich in Reutlingen ab dem Schuljahr 2026/2027

Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter eingeführt. Alle Kinder, die im kommenden Schuljahr die erste Klasse, eine Juniorklasse oder die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums besuchen, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung.

Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen

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