Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter eingeführt. Alle Kinder, die im kommenden Schuljahr die erste Klasse, eine Juniorklasse oder die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums besuchen, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung.
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen