Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg ermöglicht eine Fortsetzung des Spielbetriebs am Theater Ulm unter bestimmten behördlichen Auflagen. Das bedeutet, dass während der aktuellen Corona-Alarmstufe die Sitzplatzkapazität des Theaters in seinen Spielstätten auf 50% der ansonsten möglichen Maximalauslastung reduziert werden muss….
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
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