Die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände in den Gewässern machen weitere Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Stadt Ulm als Untere Wasserbehörde untersagt deshalb bis einschließlich 31. August 2026 die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Stadtkreis. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist bereits veröffentlicht.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen