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Testpflicht für die Kindertagesbetreuung im Landkreis

In der Kindertagesbetreuung müssen Kinder ab drei Jahren von Montag, 13. Dezember 2021, an regelmäßig getestet werden. Für den Besuch der Einrichtung sind mindestens zwei negative Corona-Tests pro Woche erforderlich.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen
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