Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die von der Stadt in einer Allgemeinverfügung angeordnete Maskenpflicht während der „Spaziergänge“ bestätigt.
Die Beschwerde eines „Spaziergängers“ gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das der Stadt Recht gegeben hatte, blieb damit ohne Erfolg.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
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