Zum Inhalt springen
Startseite » Neuigkeiten rund um Metzingen » VGH bestätigt Rechtmäßigkeit der städtischen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

VGH bestätigt Rechtmäßigkeit der städtischen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

  • von

Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die von der Stadt in einer Allgemeinverfügung angeordnete Maskenpflicht während der „Spaziergänge“ bestätigt.
Die Beschwerde eines „Spaziergängers“ gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das der Stadt Recht gegeben hatte, blieb damit ohne Erfolg.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
Read More

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.