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Voraussetzungen für Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken

Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in der Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich das Gesundheitsministerium in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt. 

Quelle: Meldungen Baden-Württemberg
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