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Wahlamt bittet Neuzugezogene um rechtzeitige Ummeldung

Neuzugezogene, die bei der baden-württembergischen Landtagswahl am 8. März 2026 in Ulm wählen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Februar ummelden und in das städtische Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Das betrifft Menschen, die zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar 2026 innerhalb Baden-Württembergs nach Ulm gezogen sind.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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