Warum wird bei einem Klinikaufenthalt trotz Patientenverfügung immer wieder das Betreuungsgericht eingeschaltet? Wann muss das Gericht einbezogen werden, wann greift das Notvertretungsrecht des Ehegatten – und wie lässt sich die Anordnung einer (befristeten) Betreuung vermeiden?
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen